Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereiche Marketing, Publishing und Events
§ 1
Geltungsbereich
(1) Für alle Leistungen (Vorbereitung, Konzeption, Gestaltung, Organisation, Planung und Umsetzung von Marketing-, PR-, Druck- und Werbemaßnahmen sowie Seminaren/Events; Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung der Marketing- PR-, Druck- und Werbemaßnahmen sowie Seminare/Events; und aller anderer Leistungen aus den genannten Sektoren) zwischen dem Kunden und der Werbeagentur: mediazzz, Inhaber Jurica Zelic, Salzäckerstraße 16, 71665 Vaihingen / Enz, (nachfolgend Agentur genannt) gelten diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB).
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
Von diesen „AGB“ abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
(3) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
§ 2
Definitionen
(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit der Agentur in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.
§ 3
Angebote und Vertragsabschluss
(1) Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige schriftliche Angebot der Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden (Verbraucher und/oder Unternehmer) dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen. Die von der Agentur in Anzeigen, Broschüren und im Internet angezeigten Preise sind freibleibend und unverbindlich. Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies nach den jeweils anwendbaren Richtlinien des ADC (Art Directors Club Deutschland) bzw. auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur. Im Agenturhonorar sind die Leistungen für Vorbereitung, Konzeption, Gestaltung, Organisation, Planung und/der Umsetzung von Marketing-, PR-, Druck- und Werbemaßnahmen sowie Seminaren/Events enthalten. Hiervon gesondert berechnet werden: Materialien, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Urheberrechtsübertragungen sowie technische Kosten wie Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und Leistungen hinzugezogener Unternehmer (Anmietung von Personal, Räumlichkeiten, Installationen, Marktforschung etc.) je nach entsprechendem Aufwand.
(3) Durch die schriftliche Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Leistung gibt der Kunde, zu den im Angebot gewählten Leistungen und angegebenen Preisen, ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Die Agentur kann eine Auftragsbestätigung erteilen. Lehnt die Agentur nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Auftrags- und Vertragsbestätigung als erteilt. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden müssen schriftlich erfolgen und von beiden Seiten angenommen werden.
§ 4
Leistungsumfang
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem unterschriebenen Angebot bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.
(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Gesamtkonzepts in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.
(3) Soweit die Agentur Verträge zur Vorbereitung, Konzeption, Gestaltung, Organisation, Planung und Umsetzung von Marketing-, PR-, Druck- und/oder Werbemaßnahmen sowie Seminaren/Events mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Grafikern und Künstlern und ähnliche Verträge.
(4) Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt, diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.
§ 5
Pflichten des Kunden, Mitwirkung
(1) Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich oder im vorgegebenen Zeitrahmen zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Bei Werbeanzeigen in Zeitungen sind Änderungen, die nach den angegeben Einsendefristen eingehen, nicht mehr möglich. Davon unberührt bleibt aber die Bestellung, die mit Unterzeichnung des Angebots verbindlich wird. Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
§ 6
Zahlung, Verzug
(1) Alle Honorare werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als vereinbart.
(2) Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in angemessener Höhe zu verlangen. Die Agentur ist verpflichtet, nach den Grundsätzen eines sorgfältigen Kaufmanns unter Beachtung der Interessen des Auftraggebers dieses Geld für die Durchführung der Leistung einzusetzen. Die für die Durchführung der Leistung notwendigen Beträge werden durch den Auftraggeber der Agentur innerhalb eines vereinbarten Zeitpunktes zur Verfügung gestellt.
(3) Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
(4) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre Leistung zu verweigern.
(5) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7
Konzeption, Präsentation und Urheberschutz
(1) Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Vielmehr sind die Unterlagen auf Wunsch unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Rahmen einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte nicht verwendet, so ist die Agentur berechtigt, diese anderweitig zu verwenden.
(2) Alle Leistungen der Agentur sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Marketing-, PR-, Event-, Seminar- bzw. Werbekonzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
(5) Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Anzeigen, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Von der Agentur wird nicht überprüft, ob der Kunde berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen.
§ 8
Farben und Bildmuster/Abbildungen
Die Agentur weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner u. a.) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Kunde bestätigt der Agentur diese Kenntnis.
§ 9
Kündigung
(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen.
(2) Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung eines angemessenen Honorars, welches die erbrachten Vorleistungen vergütet.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt. Dieses Recht steht der Agentur insbesondere dann zu, wenn das vereinbarte Honorar durch den Auftraggeber nicht zum Fälligkeitszeitpunkt gezahlt wird. Ferner, wenn trotz Aufforderung Budgetleistungen im Rahmen der vertraglichen Abrede nicht gezahlt werden.
(4) Die Geschäftspartner vereinbaren ausdrücklich, dass eine Kürzung des Honorars aufgrund ersparter Aufwendungen von der Agentur ausgeschlossen ist.
§ 10
Gewährleistung und Schadenersatz
(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns.
(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.
(3) Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
(4) Eine Gewährleistung für den Erfolg und / oder das Gefallen von Veranstaltungen, Events, Seminaren, Incentives oder ähnlichem ist ausgeschlossen. Als Vermittler haftet die Agentur weder für die korrekte Durchführung noch inhaltliche Qualität von Veranstaltungen, Seminaren, Events oder Incentives, die von Dritten organisiert werden. Ebenso übernimmt die Agentur keine Haftung für die Druckqualität von Zeitungsanzeigen, Werbemitteln oder anderen Druckerzeugnissen. Hierfür ist ausschließlich der Enddienstleister verantwortlich. Die Agentur ist in diesen Fällen ausschließlich für die erfolgreiche Vermittlung zuständig.
(5) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Auftraggeber ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
(6) Bei Veranstaltungen, Seminaren, Events oder Incentives verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
§ 11
Haftungsausschluss
(1) Der Verkäufer haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Agentur nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der den Betrag des Honorars nicht überschreitet.
(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.
§ 12
Pflichten des Auftraggebers
(1) Im Rahmen von Veranstaltung, Events oder ähnlichen Ereignissen anfallende Gebühren (GEMA, Genehmigungen, KSK, Versicherungen etc.) sind vom Auftraggeber / Veranstalter zu tragen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Veranstaltung durch eine verspätete Zahlung der vom Auftraggeber / Veranstalter zu entrichtenden Gebühren nicht durchgeführt werden kann.
(2) Ansprüche gegen die Agentur aus den Rechtsbeziehungen zwischen ihr und dem Auftraggeber / Veranstalter können vom diesem nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die Agentur abgetreten werden.
§ 13
Internetseite
Alle Inhalte der URL www.mediazzz.com sind urheberrechtlich geschützt. Jeglicher Gebrauch oder Nutzung, auch Auszugsweise, bedarf der schriftlichen Zusage. Jegliche unerlaubte Nutzung nach deutschem Recht ist untersagt und wird rechtliche Schritte nach sich ziehen.
§ 14
Datenschutz
(1) Die Vertragspartner vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenden Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben sowie für eigene Werbezwecke (beispielsweise Newsletter, Referenzlisten etc.) genutzt werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
(3) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden, etwa zum Zweck von Bonitätsprüfungen.
(4) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).
(5) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.
§ 15
Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand
(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Die Geschäftspartner werden versuchen, etwaige Ungereimtheiten und Meinungsverschiedenheiten in gegenseitigem Einvernehmen zu beseitigen. Falls das nicht möglich ist, wird als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten das zuständige Gericht am Sitz der Agentur vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.
(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.
(Stand: 1.1.2011)