Allgemeine Geschäftsbedingungen im Bereich Tourismus/Gesundheitstourismus
Agentur mediazzz – im Folgenden Agentur genannt
1. Einleitende Anmerkungen
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regulieren die Rechtsverhältnisse zwischen der Agentur und dem
a) Reisenden / Kunden / Reisenehmer der Dienstleistung oder des Reisepakets (in welchem die Agentur als Vermittler oder Organisator handelt) – im Folgenden Kunde genannt
und sind Bestandteil aller Verträge, beziehungsweise Voucher oder jeglicher anderer Bescheinigungen, die zwischen der Agentur und dem Reisenden/Kunden abgeschlossen werden.
1.2. Die Agentur als bevollmächtigter Vermittler und/oder Reiseorganisator trägt die Haftung ausschließlich für die einwandfreie Vermittlung von Einzeldienstleistungen beziehungsweise für die einwandfreie Kombination mehrerer Dienstleistungen im Rahmen eines Reisepakets. Reisepakete werden in Zusammenarbeit mit der Partneragentur Croatia Medical Travel aus Kroatien, im Folgenden Partneragentur genannt, für welche mediazzz als Subagent tätig ist, entworfen und angeboten. Für eine unvollständige, verspätete oder nicht adäquate Ausführung oder einen Gesamtausfall einer Einzeldienstleistung beziehungsweise einer oder mehrerer Dienstleistungen innerhalb des Reisepakets, welche von Seiten des Enddienstleisters oder des Kunden verschuldet sind, trägt die Agentur keine Haftung. Mit dem Ziel, die beste Lösung für alle beteiligten Parteien zu finden, handelt die Agentur mit aller Sorgfalt und stets mit dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit im Blick und vermittelt zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Die Agentur ist zusammen mit der Partneragentur verpflichtet, sich mit der Durchführung der Dienstleistung zu befassen sowie sich um die Auswahl des Dienstleisters und die Rechte und Interessen des Kunden zu kümmern. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für den Fall von Änderungen oder der Nichteinhaltung von Dienstleistungen verursacht durch höhere Gewalt, sowie durch Verspätungen der Beförderungsmittel für die der Beförderer gemäß der Einzelverordnungen und internationalen Konventionen nicht haftet. In diesen Fällen übernimmt der Kunde alle zusätzlichen, hieraus resultierenden Zusatzkosten aus der Reiseorganisation.
1.3. Gegenstand und Inhalt der Zusammenarbeit, Dauer der Zusammenarbeit, Bedingungen, Preise, Stornofristen, Qualitätsstandards und andere wichtige Bestandteile der Zusammenarbeit, definiert die Agentur mit der Partneragentur durch Einzelverträge, die mit allen Bestandteilen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Einklang stehen.
1.4. Alle angebotenen Objekte und Dienstleistungen der Agentur sind beschrieben entsprechend der offiziellen Kategorisierung des jeweiligen Landes im Moment der Programmausgabe. Behandlungen, gastronomische Leistungen, Komfort und anderes befinden sich unter der Aufsicht der zuständigen Institutionen, wobei die Standards verschieden und nicht vergleichbar sind. Die Agentur übernimmt keine Haftung für mündliche oder schriftliche Informationen, die nicht in Einklang mit der veröffentlichten Leistungsbeschreibung oder Objektbeschreibung in den veröffentlichten Programmen stehen und von dritten Personen abgegeben wurden.
1.5. Programme, in denen die Agentur als Vermittler auftritt: Die Agentur haftet nicht für die Durchführung der Reise/des Reisepakets, in welcher/welchem sie nicht der verantwortliche Veranstalter ist, sondern nur der Verkaufsvermittler. Die Agentur oder Partneragentur wird diese Programme gesondert markieren, sowie als solche auf der Reisebescheinigung aufführen. In diesem Fall befindet sich der Kunde in einem Vertragsverhältnis mit dem aufgeführten Reiseveranstalter.
2. Angebotsinhalt der Agentur im Internet und anderen Medien
2.1. Angaben und Preise der Einzeldienstleistungen oder der Reisepakete, die auf den offiziellen Internetseiten und in anderen Verkaufsunterlagen der Agentur aufgeführt sind, haben informativen Charakter. Die Agentur behält sich unbeschränkte Rechte der Änderung vor. Diese stehen in Einklang mit den abgesprochenen und festgelegten Bedingungen mit der Partneragentur und dem Dienstleister.
2.2. Die Agentur verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die Richtigkeit und Qualität der Informationsweitergabe an den Kunden zu gewährleisten. Alle Informationen, Angaben und Fotos zu Objekten und Dienstleistungen sammelt die Agentur von der Partneragentur ein. Obwohl alle Informationen seitens der Agenturmitarbeiter auf deren Richtigkeit geprüft werden sowie schriftlich von Seiten der Partneragentur frei gegeben sind, übernimmt die Agentur keine Haftung für Fehler, Versäumnisse und Verspätungen bei der Aktualisierung dieses oder eines beliebigen anderen Teils der Internetseite oder anderer Verkaufsunterlagen.
2.3. Das Angebot der Agentur beinhaltet Einzeldienstleistungen, bei denen die Agentur die Rolle des Vermittlers besitzt, sowie Gesamtreisepakete mit informativen Preisen, die (insofern im Reiseprogramm nicht anders aufgeführt) in der Regel folgendes beinhalten: medizinische oder gesundheitliche Behandlung, Beförderungsdienstleistungen (Transit), Hotel- und andere gastronomische Leistungen, sowie die Reiseorganisation.
2.4. Die Preise der Dienstleistungen und der Reisepakete sind in Euro aufgeführt für alle Reiseprogramme und ab dem Datum der Programmveröffentlichung gültig. Die Preise der Leistungen in Kroatien werden berechnet nach dem gültigen Tagesumrechnungskurs der Kuna am Tag der Veröffentlichung des Reiseprogrammes. Somit kann der Preis bei der Angebotserstellung oder der Reservierung abweichen in Abhängigkeit vom Umrechnungskurs am Tag der Angebotserstellung/ Reservierung. Die Agentur behält sich ebenso das Recht vor, die hier angeführten veröffentlichten Preise zu ändern im Falle von Preisänderungen seitens der Partneragentur oder der Dienstleister.
3. Reservierung und Reiseabschluss
3.1. Der Kunde kann sich für individuelle Dienstleistungen, Reisepakete oder weitere Reisen, die die Agentur vermittelt, persönlich, telefonisch, per Fax oder über andere Kommunikationswege anmelden. Bei der Reservierung ist der Kunde verpflichtet, alle richtigen Daten aufzuführen, die im vorgesehenen Reservierungsformular notwendig sind und die sich auf den Kunden als Vertragsteilnehmer sowie auf alle anderen Personen, die sich für die Reise anmelden, beziehen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Kundenangaben bei der Anmeldung der Reservierung. Mit der Unterzeichnung des Vertrags, des Vouchers oder des Anmeldeformulars, stimmt der Kunde im Ganzen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, die er vorher sorgfältig gelesen hat.
3.2. Für Preise, Reservierungsbedingungen, Realisierung und Zahlung ist die Reservierungsbestätigung maßgeblich, die der Kunde von der Agentur zugeschickt bekommt. Diese Reservierungs-bestätigung nimmt der Kunde durch Unterschrift an und sendet sie danach sofort wieder an die Agentur zurück. Insofern das auf der Internetseite, im offiziellen Angebot oder der Reservierung aufgeführt ist, kann der Preis auch Gebühren der Flughäfen und für fachkundige Reiseführung oder Reisebegleitung beinhalten. Der Gesamtpreis des Reisepaketes beinhaltet nicht (außer es ist anders vereinbart):
– Fakultative (optionale) Ausflüge und Besuche,
– Mögliche Kosten der Beantragung und Erteilung von Visa,
– Eintrittskarten für Objekte und Destinationen (Nationalparks und ähnliches), die besucht werden
– Nichts was nicht eindeutig als im Preis beinhaltet aufgeführt wurde
Alle Arten von Sonderdienstleistungen oder gesonderten Bedürfnissen des Kunden (Einzelbettzimmer, zusätzliche Beförderung, Ausflug, besondere Nahrung, Verpflegung oder ähnliches) und die nicht im Preis oder im Reisepaket inbegriffen sind, werden gesondert abgerechnet und beim Dienstleister direkt vor Ort oder durch eine Vorbestellung bei der Agentur im Voraus bezahlt.
3.3. Die Reservierung ist ab dem Eingang der Anzahlung seitens des Kunden gültig. Alle anderen mündlichen oder schriftlichen Bestätigungen haben keine Gültigkeit als Reservierung. Alle Zahlungen erfolgen an ein Girokonto der Agentur. Für die Reservierung der Dienstleistung oder des Reisepakets ist es erforderlich, eine Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtpreises zu tätigen (wenn nicht anders in der Reservierung oder im Angebot aufgeführt). Die restliche Zahlung erfolgt spätestens 21 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung (wenn nicht anders in der Reservierung oder im Angebot aufgeführt).
Wenn bis zum Beginn der Dienstleistungsnutzung 21 oder weniger Tage verblieben sind (beispielsweise Last Minute Angebote), muss der Preis der frei gegebenen Dienstleistung oder des Reisepakets zu 100 Prozent bezahlt werden. In diesen Fällen müssen Zahlungen per Banküberweisung aus dem Ausland spätestens 5 Tage vor dem Tag der Ankunft des Kunden eingegangen sein; bei Zahlungen aus dem Inland spätestens 3 Tage vor Ankunft des Kunden. Bei Zahlung per Banküberweisung aus dem Ausland, übernimmt der Kunde alle entstehenden Überweisungsgebühren.
3.4. Nach Erhalt der Gesamtsumme der gewählten Dienstleistung oder des Reisepakets, wird dem Kunden in Zusammenarbeit mit der Partneragentur ein Voucher zugestellt, mit genau aufgeführten, abgeschlossenen und bezahlten Dienstleistungen, mit eventuellen Anmerkungen zu Zusatzkosten die der Kunde vor Ort, vor oder nach der Dienstleistungsnutzung bezahlen muss. Der Voucher dient als Nachweis für eine ausgeführte Reservierung einer Dienstleistung oder eines Reisepakets. Der Kunde ist verpflichtet, den Voucher bei der Ankunft in das Objekt, in dem er eine oder mehrere Dienstleistungen reserviert hat, abzugeben. Auf Grundlage des Vouchers wird die reservierte Dienstleistung erbracht. Falls der Kunde bei der Ankunft in das Objekt mehr Personen anmeldet als in den Reisedokumenten (Voucher) aufgeführt sind, so hat der Dienstleister das Recht, den unangemeldeten Personen die Dienstleistung zu verweigern oder alle Personen anzunehmen und hierfür zusätzliche Kosten direkt vor Ort abzurechnen. Mit der Zahlung für die Reservierung bestätigt der Kunde, dass er/sie vollständig mit allen Charakteristiken und Bedingungen, unter welchen eine bestimmte Dienstleistung oder ein Reisepaket angeboten wird, vertraut ist. Mit der Reservierungszahlung bestätigt der Kunde den Erhalt und die Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Agentur. Zugleich bestätigt der Kunde, dass ihm/ihr eine Reiseversicherung angeboten wurde. Mit Zahlung der Teil- oder Gesamtsumme für die Reservierung wird alles, was in diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen genannt ist, rechtsverbindlich sowohl für den Kunden als auch für die Agentur.
4. Das Recht auf Preiserhöhung und das Recht auf Absage aufgrund einer Preiserhöhung
4.1. Die Preise aller Reisen basieren auf dem Leitwert der kroatischen Kuna und anderer Währungen. Die Agentur kann eine Preiserhöhung verlangen, wenn nach dem Vertragsabschluss folgendes geschieht:
– Veränderung des Währungskurses in Bezug auf den Veröffentlichungstag des Programms,
– Veränderungen bei den Beförderungskosten (Benzin, Autobahngebühren und ähnliches),
– Tarifänderungen der Hoteliers und Beförderungsunternehmen,
– Neue Rechtsverbindlichkeiten (Steuer, Kurtaxe und ähnliches)
4.2. Die Agentur kann im Falle einer Preisänderung den Kunden schriftlich oder mündlich informieren, was auch kurz vor dem Reiseantritt des Kunden der Fall sein kann. Außer in Fällen nach Absatz 4.1., kann der Kunde die Reise ohne Zusatzkosten stornieren, wenn es zu einer Preiserhöhung von mehr als 10 Prozent vom vereinbarten Preis kommt, und das spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der schriftlichen Benachrichtigung. Wenn der Kunde die Reise im angeführten Zeitraum nicht persönlich in den Geschäftsräumen der Agentur oder auf schriftlichem Wege storniert, wird angenommen, dass die Preisänderung akzeptiert ist. Im Falle einer Stornierung der Reservierung aufgrund einer Preiserhöhung von mehr als 10 Prozent, hat der Reisende/Vertragsnehmer kein Recht auf eine Entschädigung. Der Kunde verpflichtet sich, eine Preiserhöhung bis zu 10 Prozent anzunehmen. Die veröffentlichten Preise sind Resultat des Vertrages zwischen der Agentur und den Partnern und müssen nicht mit den Preisen übereinstimmen, die vor Ort im Aufenthaltsort des Kunden ausgestellt sind.
5. Das Recht der Agentur auf Veränderungen und Stornierungen
5.1. Die Agentur verpflichtet sich, dem Kunden die reservierte Dienstleistung oder Teile des reservierten Reisepakets im gewünschten Zeitraum zu sichern, außer im Falle außerordentlicher Umstände (Krieg, Unruhen, Streiks, Demonstrationen, Terrorangriffe, Umweltverschmutzungen, Naturkatastrophen, Regierungsintervention und ähnliches). Wenn es nicht möglich ist, die reservierte Dienstleistung oder das Reisepaket teilweise oder ganz zu realisieren, und hierfür die Verantwortung und Schuld beim Dienstleister liegt, kann die Agentur Veränderungen der/des reservierten Dienstleistung/Reisepakets vorschlagen oder die/das Dienstleistung/Reisepaket ganz oder teilweise stornieren. Dasselbe gilt für Situationen vor oder während der Dienstleistungsdauer, falls außerordentliche Umstände eintreten, die nicht verhindert oder vermieden werden können und die, hätten sie sich während der Veröffentlichung und des Verkaufs des Programmes ereignet, ein triftiger Grund für die Agentur gewesen wären, die Dienstleistung/das Reisepaket nicht frei zu geben und keine Anmeldungen und Reservierungsbestätigungen entgegen zu nehmen.
5.2. Falls der Kunde eine Dienstleistungsreservierung bezahlt, die die Agentur oder Partneragentur nicht realisieren kann (aufgrund eines Agentur- oder Partneragenturfehlers), so wird dem Kunden eine Alternative angeboten. Wenn die Agentur oder Partneragentur in der Lage ist, eine Alternative anzubieten, so kann die Veränderung der Dienstleistung oder des Reisepakets nur mit Zustimmung des Kunden erfolgen. Die angebotene Alternative kann von gleichwertiger oder höherer Qualität sein als die Qualität der Dienstleistung oder des Reisepakets. Wenn der Kunde die Alternative annimmt und wenn diese teurer ist, so ist er verpflichtet, die Differenz zu bezahlen. Wenn die Alternative günstiger ist, so wird die Agentur dem Kunden die Differenz zurück erstatten. Falls die Alternative nicht seitens des Kunden angenommen wird und der Fehler von der Agentur oder Partneragentur zu verantworten ist, so ist die Agentur verpflichtet, dem Kunden das bezahlte Geld zurück zu erstatten. Der Kunde hat kein weiteres Recht, eine zusätzliche Entschädigung oder Schadenersatz von der Agentur oder Partneragentur zu verlangen. Falls der Kunde die Alternative nicht annimmt und der Fehler vom Dienstleister verschuldet ist, so fordert die Agentur oder Partneragentur im Namen des Kunden beim Dienstleister die Rückerstattung des bezahlten Betrages. Der Kunde hat in keinem Stornierungsfall das Recht, eine zusätzliche Entschädigung oder Schadenersatz von der Agentur oder Partneragentur zu verlangen, die in Zusammenhang mit der Reiseorganisation entstanden sind. Die Agentur oder Partneragentur ist verpflichtet, alle Kunden, die durch Zahlung ihre Anreise bestätigt haben, umgehend über die Änderungen der Reservierung oder eine Stornierung zu informieren, sobald außergewöhnliche Umstände eingetreten sind. Wenn keine Möglichkeit besteht, eine alternative Unterkunft zu finden, muss die Agentur in Zusammenarbeit mit der Partneragentur dem Kunden den nicht realisierten Betrag vermindert um administrative Kosten erstatten.
6. Das Recht des Kunden auf Änderungen und Stornierungen
6.1. Im Falle, dass der Kunde die von Ihm beauftragte Buchung/Reservierung verändern oder stornieren will, muss er das schriftlich tun (E-Mail, Post oder Fax). Unter Veränderungen ist folgendes gemeint: Änderung der Personenanzahl oder Änderung des Beginns und/oder Endes der Dienstleistungs-nutzung, spätestens 30 Tage vor Beginn der Dienstleistungsnutzung. Die erste Reservierungsänderung, inwieweit möglich ohne zusätzliche Kosten, wird kostenlos durchgeführt. Alle Preisänderungen hängen von Veränderungen des Reservierungsinhaltes und den Bedingungen des Dienstleisters ab. Die Agentur oder Partneragentur ist nicht berechtigt, Änderungen vorzunehmen, bevor Sie die Zustimmung des Kunden über die anfallenden Gebühren und Preisänderungen, die sich aus der Reservierungsänderung ergeben, bekommt. Für jede weitere Reservierungsänderung fallen Kosten in Höhe von 10,00 EUR pro Änderung an. Im Falle, dass eine Änderung der Reservierung nicht möglich ist und der Kunde deshalb von der bestätigten Reservierung zurücktritt, gelten die im Folgenden aufgeführten Stornobedingungen. Änderungen der Dienstleistung und jede Änderung innerhalb von 30 Tagen vor dem Beginn des Reservierungszeitraums sowie während der Dienstleistungsnutzung werden als Stornierung der Reservierung betrachtet. Im Falle einer Stornierung der verbindlich gebuchten Dienstleistung/des Reisepakets, wird das Eingangsdatum der schriftlichen Stornierung für die Berechnung der Stornokosten zugrunde gelegt. Es gilt wie folgt:
1. Bei einer Stornierung 30 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 15% der gebuchten Gesamtsumme an, mindestens aber 15,00 €.
2. Bei einer Stornierung 29-22 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 30% der gebuchten Gesamtsumme an.
3. Bei einer Stornierung 21-15 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 40% der gebuchten Gesamtsumme an.
4. Bei einer Stornierung 14-8 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 80% der gebuchten Gesamtsumme an.
5. Bei einer Stornierung 7-0 Tage vor dem Beginn der Dienstleistungsnutzung, fallen Stornokosten in Höhe von 100% der gebuchten Gesamtsumme an.
6. Bei einer Stornierung nach dem Beginn oder bei Nichterscheinung des Kunden am gebuchten Dienstleistungsort, fallen 100% der Gesamtsumme an.
6.2. Zusätzlich fallen zu jeder Stornierung 25,00 € Bearbeitungsgebühr an. Falls der Kunde die Reservierung innerhalb von 7 Tagen vor Dienstleistungsbeginn stornieren muss, bietet Ihm die Agentur in Zusammenarbeit mit der Partneragentur an, wenn dies möglich ist und diese Möglichkeit seitens des Dienstleisters besteht, einen Ersatzkunden für die gleiche Reservierung zu finden. In diesem Fall wird die Agentur nur die tatsächlich anfallenden Kosten für die Kundenänderung erheben. Der neue Nutzer der Reservierung übernimmt alle Verpflichtungen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.3. Falls der Kunde am Dienstleistungsort nicht zur in der Reservierung genannten Uhrzeit erscheint und sich bei der Agentur oder Partneragentur oder dem Dienstleiter nicht gemeldet hat, wird die Reservierung als storniert betrachtet und die Stornokosten werden, wie im Absatz 6.1. aufgeführt, berechnet. Wenn die tatsächlich anfallenden Stornokosten die in Absatz 6.1. genannten Kosten übersteigen, behält sich die Agentur das Recht vor, die tatsächlich angefallenen Kosten zu erheben.
7. Pflichten des Kunden, Reisegepäck, Versicherungen
7.1. Der Kunde ist verpflichtet:
– gültige Reisedokumente zu besitzen. Kosten eines Verlustes oder durch Diebstahl verursachte Kosten während der Reise trägt der Kunde.
– die Zoll- und Devisenrechte im Aufenthaltsland zu beachten.
– sich an die Hausordnung zu halten in den Objekten, in denen die Dienstleistung genutzt wird und mit den Dienstleistern in guter Absicht zusammenzuarbeiten.
– bei der Ankunft im Dienstleistungsobjekt den Voucher vorlegen mit genau aufgeführten Informationen über die Anzahl der Personen und den Dienstleistungsarten, die erbracht werden.
Im Falle der Nichtbeachtung dieser Pflichten, trägt der Kunde die entstandenen Kosten und haftet für erzeugte Schäden. Mit der Reservierungsbestätigung verpflichtet sich der Kunde, falls er/sie Schäden jeglicher Art verursacht, dem Dienstleister direkt vor Ort die entstandenen Kosten vollständig zu begleichen.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Falls nicht gültige Reisedokumente der Grund für einen Reiserücktritt sind, verpflichtet dies die Agentur oder Partneragentur in keinem Sinne und es werden die Bedingungen aus Absatz 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt. Im Falle, dass es während der Reise zu Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Reisedokumente kommt, trägt der Kunde die Kosten für die Beschaffung neuer Reisedokumente.
7.3. Laut Vorschriften der Weltgesundheitsorganisation sind für die Einreise in verschiedene Länder Impfungen und der Besitz adäquater Dokumente erforderlich. Die Impfung ist erforderlich auch wenn eine solche Vorschrift nach Abschluss der Reisebuchung rechtswirksam wird und wird nicht als Grund für den Reiserücktritt anerkannt, außer im Falle dass durch die Impfung die Gesundheit des Kunden gefährdet wird. In diesem Fall reicht der Kunde eine ärztliche Bescheinigung ein. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und Unfallversicherung für die Reisedauer im Ausland empfohlen.
7.4. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur oder Partneragentur oder die Dienstleister, vor allem jene im Bereich medizinischer und gesundheitlicher Behandlungen, die im Rahmen des Agenturangebots beinhaltet sind, über eventuelle gesundheitliche Beschwerden oder Störungen zu informieren, die ein Grund sein könnten für einen Rücktritt von der kompletten oder teilweisen Realisierung der Dienstleistung und zwar nach Entscheidung durch den Kunden oder Dienstleister, falls festgestellt wird, dass nicht die notwendigen Vorbedingungen gegeben sind zur sicheren Durchführung einer oder mehrerer Dienstleistungen.
7.5. Alle Reisedokumente werden dem Kunden spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zugestellt, insofern es nicht anders im Programm aufgeführt ist. Unter Reisedokumenten wird hier verstanden:
– Für die Einzelleistung: Original-Voucher und eventuelle schriftliche Benachrichtigungen,
– Für Reisepakete: Original-Voucher und Reiseplan / Plan zur Realisierung der Paketangebote
7.6. Das Reisegepäck wird auf das Risiko des Kunden befördert und der Abschluss einer Reisegepäckversicherung beim Versicherer wird empfohlen. Die Agentur oder Partneragentur haftet weder für Verlust oder Beschädigung des Reisegepäcks noch für den Diebstahl des Reisegepäcks oder von Wertsachen während der gesamten Reisezeit. Eine Meldung für beschädigtes oder verloren gegangenes Gepäck tätigt der Kunde beim Dienstleister der Unterbringung und in der zuständigen Polizeiwache. Der Kunde hat Recht auf kostenlose Reisegepäckbeförderung entsprechend den Verordnungen der Fluggesellschaft. Die Kosten für Übergebäckgewicht bezahlt der Kunde laut gültiger Preisliste der jeweiligen Fluggesellschaft. Das Gepäck wird auf Risiko des Kunden befördert und es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen. Falls es sich um einen Transport mit dem Reisebus oder einem beliebigen anderen Beförderungsmittel handelt, so hält der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleisters ein, in diesem Fall des Transportunternehmens.
7.7. Wenn der Kunde bei der Reservierung einen möglichen Reiserücktritt aus verschiedenen Gründen zu erwarten hat, empfiehlt die Agentur den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Die Reiserücktrittsversicherung kann nicht im nach hinein abgeschlossen werden, sondern nur bei der Reisebuchung und das in einer Frist von 24 Stunden bis 7 Tagen nach Unterzeichnung der Reisebuchung. Die genaue Frist über den Versicherungsabschluss hängt vom Reisebeginn ab, sowie von den Bedingungen der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Der Versicherungsbeitrag berechnet sich nach dem Reservierungswert beziehungsweise der Versicherungssumme und der Prämienberechnungsgrundlage der Versicherungs-gesellschaft, mit der die Agentur oder Partneragentur einen Kooperationsvertrag hat. Die Agentur oder Partneragentur handelt als Versicherungsvermittler der Mondial Assistance International SA Versicherungsgesellschaft. Versicherungsbedingungen und andere Informationen befinden sich im pdf-Format auf der Internetseite www.croatia-medical-travel.com.
Falls der Kunde keine Reiserücktrittsversicherung hat, oder sein Reiserücktrittsgrund nicht versichert ist, handelt die Agentur laut Bedingungen aus Absatz 6.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit dem Abschluss der Reiserücktrittsversicherung werden alle Ansprüche an die jeweilige Versicherungsgesellschaft gestellt und die Agentur verpflichtet sich, in Zusammenarbeit mit der Partneragentur, dem Reisenden alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die er bei der Versicherungsgesellschaft für die Schadenmeldung und den Schadenersatz benötigt und die sich auf die Reservierung/Buchung beziehen. Alle Versicherungsbedingungen befinden sich im Versicherungsschein. Es wird empfohlen, diesen sorgfältig zu lesen.
7.8. Die Preise der Dienstleistung oder des Reisepakets beinhalten nicht das Paket der Reiseversicherung: Reiseunfallversicherung und Reisekranken-versicherung, Reisegepäckversicherung, sowie private Krankenversicherung. Mit der Unterzeichnung der Reservierung, die auch die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet, wird angenommen, dass ein Angebot und eine Empfehlung für eine Reiseversicherung an den Kunden erfolgt ist, wie in diesem Absatz beschrieben. Falls der Kunde für die reservierte Dienstleistung die aufgeführten Versicherungen wünscht, können diese direkt bei der Versicherungsgesellschaft oder der Agentur abgeschlossen werden, wobei die Agentur nur als Vermittler agiert. Es wird empfohlen, die Versicherungsbedingungen vor dem Versicherungsabschluss sorgfältig zu lesen.
8. Gastronomische und zusätzliche Leistungen
8.1. Die Zuteilung von Übernachtungseinheiten an den Kunden erfolgt von Seiten der Rezeption oder des Objekteigentümers. Wenn der Kunde nicht ausdrücklich spezielle, gesonderte Übernachtungseinheiten reserviert hat, wird er eine beliebige offiziell registrierte Einheit akzeptieren, die im jeweiligen Objekt befindlich ist und im Katalog und der Preisliste ausgewiesen ist. Die üblichen Uhrzeiten zur Ankunft und Abreise in Hotels sind gegen 12:00 Uhr; die Anreise in Ferienwohnungen ist etwas später gegen 16:00 Uhr; die Abreise aus der Ferienwohnung bis 10:00 Uhr. Ankünfte nach 20:00 Uhr müssen vorher angemeldet werden, außer es wurde anders festgelegt. Eine Mitnahme von Haustieren ist in Einzelfällen erlaubt und macht Zusatzkosten erforderlich. Alle Bedingungen, Preise und Informationen über die Unterkunftseinheiten sind im Angebot der Agentur aufgeführt.
8.2. Wenn der Kunde Zusatzleistungen oder Programme beantragt, die nicht veröffentlicht und für die der Preis nicht bekannt ist, so verpflichtet sich der Kunde im Moment der Bestätigung der Agentur eine Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtrechnungsbetrages der Zusatzleistung zu leisten. Falls im Moment der Anfrage der Preis der Zusatzleistung oder des Zusatzprogrammes nicht bekannt ist, verpflichtet sich der Kunde, der Agentur eine Pauschalsumme in Höhe von 80,00 EUR zu bezahlen. Die Agentur verpflichtet sich, den Reisenden spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Anfrage über die Verfügbarkeit der Zusatzleistung zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, nachdem er die Benachrichtigung von der Agentur über die Verfügbarkeit der Zusatzleistung erhalten hat, den gesamten Leistungspreis innerhalb von 24 Stunden zu bezahlen, wobei der Anzahlungsbetrag verrechnet wird. Falls der Kunde die Zahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist geleistet hat, behält die Agentur die durch Überweisung getätigte Anzahlung ein. Wenn die Agentur innerhalb der angegebenen Frist den Kunden über die Unverfügbarkeit der Zusatzleistungen informiert, verpflichtet Sie sich innerhalb 3 Werktagen nach der Benachrichtigung, die Kundenanzahlung per Überweisung zurück zu erstatten.
9. Angebote von medizinischen Leistungen, Wellness und Rehabilitation
9.1. Das Agenturangebot bezieht sich auf die Vermittlung zwischen dem Kunden und medizinischen Einrichtungen, in denen verschiedene medizinische und anderweitige Behandlungen/Leistungen angeboten werden. Die Agentur ist nicht berechtigt und handelt durch ihre Angebote auch nicht im Namen der einzelnen Einrichtungen, sondern bietet ausschließlich Informationen und mögliche Behandlungen nach Bedarf und Wahl des Kunden. Die Agentur beschäftigt keine Ärzte, Therapeuten, oder Fachärzte aus dem Medizinbereich und ist nicht berechtigt, den Kunden über die Auswahl der Behandlungen und der entsprechenden Einrichtungen zu beraten. Die Agentur hat die Aufgabe, dem Kunden ausschließlich geprüfte, mit der Partneragentur und damit der anbietenden Einrichtung abgestimmte, Informationen weiterzuleiten und die potenziellen Patienten mit den medizinischen und gesundheitlichen Einrichtungen zu verbinden. Der Kunde trifft selbstständig und auf eigene Verantwortung die Auswahl über die Untersuchung, Behandlung, Therapie und ähnliches, sowie über den Dienstleister und die medizinische oder gesundheitliche Einrichtung. Das Angebot der Agentur soll nur als Vorsorgeaspekt verstanden werden, sowie Aspekt zur Erhaltung und Verbesserung, sowie Fürsorge der Gesundheit indem diese Segmente mit der Unterkunft, Beförderung und anderen Reiseleistungen verbunden werden.
9.2. Bei der Auswahl der Behandlung und des Dienstleisters seitens des Kunden, ist es notwendig zu prüfen, ob vor Bestellung der Behandlung ein Vorbesuch zur Beratung und Untersuchung beim behandelnden Arzt stattfinden muss und wie viele Vorabbesuche minimal notwendig sind. Ebenso muss festgestellt werden, welche Befunde eingereicht werden müssen, wie der Gesundheitstand des Kunden aussieht und ähnliches.
9.3. Die endgültige Entscheidung über die Behandlung und den ausführenden Dienstleister trifft der Kunde durch seine eigene Einschätzung und im Einverständnis mit dem beratenden Arzt. Der Kunde verzichtet mit der Reservierungsbestätigung, in welcher die Agentur zwischen dem Kunden und der medizinischen und gesundheitlichen Einrichtung vermittelt, Anspruch zu erheben auf Schadenersatz gegenüber der Agentur oder Partneragentur im Falle einer nicht adäquaten Dienstleistung oder einem vollständigem Ausfall der medizinischen oder gesundheitlichen Behandlung.
9.4. Die Agentur oder Partneragentur erwartet von den medizinischen und gesundheitlichen Einrichtungen folgendes:
– Detaillierte und rechtzeitige Informationen, sowie Angaben, die dem Kunden ein vollständiges und transparentes Angebot mit allen Bedingungen für die gewählte Behandlung sichern
– Rechtzeitige Beantwortung von Kundenfragen an die Agentur
– Gewissenhafter und professioneller Kundenempfang
– Bekanntgabe aller wichtigen Geschäftsveränderungen innerhalb des Objektes oder Veränderungen des Dienstleistungsumfangs, welche die Einrichtung anbietet oder durchführen kann
– Informationsbekanntgabe über die Ärzte und deren Ausbildungen, Weiterbildungen und Spezialisierungen
– Rechtzeitige Benachrichtigung über eine eventuell nicht mögliche Einhaltung der teilweisen oder gesamten gebuchten Dienstleistung, sowie rechtzeitige Abgabe eines Ersatzangebots bei einem gleichwertigen Ersatzpartner, der die gebuchte Dienstleistung in Ortsnähe erfüllen kann
– Bereitschaft für Folgedienstleistungen, Kundenberatungen nach der Behandlung oder Untersuchung.
10. Stornierung des Reisepakets durch die Agentur oder Partneragentur oder Programmänderung
10.1. Wenn sich für ein bestimmtes Programm/Reisepaket, das eine Mindestanzahl an Teilnehmern erfordert, nicht ausreichend Kunden anmelden, behält sich die Agentur oder Partneragentur das Recht vor, die Reise zu stornieren, aber spätestens 5 Tage vor dem Reisebeginn. Die Mindestteilnehmeranzahl für die Durchführung einer einzelnen Reise ist bei jedem Programm/Reisepaket angegeben. Die Agentur oder Partneragentur behält das Recht, vollständige und teilweise Reiseprogrammänderungen durchzuführen, insofern vor Reisebeginn nicht vorhersehbare und nicht vermeidbare außergewöhnliche Umstände eintreten.
10.2. Die Agentur oder Partneragentur behält sich das Recht vor, Tag oder Uhrzeit des Reisebeginns zu ändern, aufgrund Veränderungen des Flugplanes oder unvorhersehbarer Umstände, sowie die Reiseroute zu ändern falls sich die Reisebedingungen ändern wie beispielsweise: Flugplan, Sicherheitssituation im Land, Wetterbedingungen (Unwetter) und das alles ohne Schadenersatzleistung und entsprechend den gültigen Regelungen im internationalen Verkehr. Wenn die Agentur oder Partneragentur die Reise storniert, hat der Kunde das Recht auf vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlung, aber nicht auch auf Schadenersatzleistungen.
11. Reklamationen, Beschwerden und Schadenersatz
11.1. Kunden reichen ihre Reklamationen und Beschwerden unverzüglich direkt dem Dienstleister vor Ort und in schriftlicher Form ein, damit eine schriftliche Erklärung des Dienstleisters und eine Erfüllung der Dienstleistung, beziehungsweise Fehlerbehebung erfolgen können. Falls auch nach der Beanstandung keine Verbesserung eintritt, muss der Kunde eine Bescheinigung verlangen, aus welcher ersichtlich ist, dass die Dienstleistung nicht erfolgt ist, bzw. nicht wie beantragt durchgeführt wurde. Diese Bescheinigung muss der Kunde der schriftlichen Reklamation beifügen. Die schriftliche Reklamation muss der Kunde der Agentur innerhalb von 8 Tagen nach Reiseende einreichen. Hierbei muss beachtet werden, dass die Agentur die Beschwerde in diesem Zeitraum auch noch an die Partneragentur weiterleiten muss. Wenn der Kunde die schriftliche Reklamation nach dieser Frist einreicht, ist die Agentur oder Partneragentur nicht verpflichtet die Reklamation anzuerkennen. Der Dienstleister und die Agentur oder Partneragentur sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Reklamation eine schriftliche Erklärung abzugeben. Es ist möglich, diese Frist für weitere 14 Tage aufgrund Informationsbeschaffung zu verlängern. Der Dienstleister und die Agentur oder Partneragentur werden nur die Reklamationen bearbeiten, die nicht erfolgreich bereits am Reiseort oder während der Reise bearbeitet wurden. Während der Bearbeitungsvorgang andauert, insgesamt längstens 14 Tage, beziehungsweise 28 Tage nach Erhalt der Reklamation, verzichtet der Kunde unwiderruflich auf die Einbeziehung jeglicher weiterer Personen, Schlichtung der UHPA oder anderer Institutionen, sowie Medienveröffentlichung. Ebenso verzichtet der Kunde in dieser Zeit auf die Gerichtsklage. Die höchste Entschädigung pro Reklamation kann die Summe des reklamierten Teiles der Dienstleistung ausmachen. Die bereits genutzten Dienstleistungen können darin nicht umfasst sein, genau so wenig wie der gesamte Wert des Reisepakets.
11.2. Der Kunde, die Partneragentur, die Agentur und der Dienstleister werden versuchen, Streitfälle einvernehmlich zu lösen. Im Gegenteil wird Rijeka als Gerichtsstand bestimmt. Maßgeblich ist die kroatische Rechtsprechung. Wenn der Reisende nicht zufrieden ist mit der Lösung des Veranstalters, hat er die Möglichkeit auf gerichtlichen Beistand. In diesem Fall ist das Gericht im Geschäftsort des haftenden Veranstalters verantwortlich.
12. Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters
Im Einklang mit dem Reisedienstleistungsrecht im Falle einer Nichtzahlungsfähigkeit oder Insolvenz der Agentur, sollen Kunden auf der Reise, sowie Personen, die die Reiseanzahlung geleistet haben, so schnell wie möglich die Versicherungsgesellschaft kontaktieren, die auf dem Reisevertrag oder in anderen entsprechenden Dokumenten aufgeführt ist.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
14. Betriebshaftpflichtversicherung
Laut Reisedienstleistungsrecht hat die Agentur oder Partneragentur eine Betriebshaftpflichtversicherung mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen für Schäden, die dem Reisenden verursacht werden durch nicht eingehaltene, nur teilweise realisierte oder unordentlich erfüllte Verpflichtungen, die sich auf das Reisepaket beziehen.
15. Geheimhaltung der Angaben
Der Kunde gibt seine Daten freiwillig an. Persönliche Daten des Kunden werden im Rahmen des Prozesses der Realisierung der gewünschten Dienstleistung benötigt. Die gleichen Daten werden weiterhin für die gegenseitige Kommunikation verwendet. Die Agentur verpflichtet sich, die persönlichen Angaben nicht aus dem Land weiterzuleiten oder an dritte Personen weiter zu geben, außer zum Zweck der Realisierung der gewünschten Dienstleistung. Ausnahmen zur Datenfreigabe an Drittpersonen beziehen sich auf jeglichen Versicherungsvertragsabschluss. Falls der Kunde den Versicherungsabschluss tätigt, werden die persönlichen Daten/Angaben an die Versicherungsgesellschaft weitergegeben. Die persönlichen Angaben des Kunden werden in der Datenbasis aufbewahrt. Der Kunde gibt sein Einverständnis ab, dass die persönlichen Angaben/Daten zu Marketingzwecken der Agentur genutzt werden dürfen.
Schlussbestimmung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 01.01.2011
Alle vorherigen Ausführungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit.
Verantwortlicher Reiseveranstalter und Vermittler:
Agentur mediazzz
Salzäckerstraße 16, 71665 Vaihingen / Enz